Karlsoute / Karlova stezka
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ZV "Muldentalradweg"

Sanierung der Steinbrücke in Bad Schlema

04.02.2020

Mit Erhalt des Bewilligungsbescheides am 28.03.2019 wurde im Juni 2019 mit der Baufeldfreimachung begonnen. Das Brückenbauwerk konnte erst nach den Rodungen und dem Entfernen des Bewuchses einer genauen, detaillierten Betrachtung unterzogen werden. Dabei wurde festgestellt, dass sich dieses technische Denkmal in einem äußerst schlechten Zustand befindet, der so nicht erwartet wurde und zur Antragstellung 2017 nicht ersichtlich war.  

 Aufgrund der weitaus größeren Schädigungen musste durch das Planungsbüro die ursprüngliche Kostenplanung angepasst werden. Es mussten Maßnahmen ergänzt werden und ursprüngliche Mengen deutlich erhöht werden. Die Änderung des Leistungsverzeichnisses und die damit verbundene Kostenerhöhung übersteigt die bewilligten Mittel nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien erheblich.

 Da es sich bei der historische Steinbrücke um ein technisches Denkmal handelt, wurde der ZV „Muldentalradweg“ nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde, Frau Müller auf die Bereitstellung der fehlenden Mittel über die RL Denkmalförderung aufmerksam gemacht.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Diese Förderung sieht Aufwendungen vor, die aus Gründen der Denkmalpflege an einem Kulturdenkmal vorgenommen werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen. (denkmalbedingter Mehraufwand)

 Aus vorgenannten Gründen musste die bisherige Kostenberechnung neu überarbeitet werden. Es wurde ein Leistungsverzeichnis für die Sanierung der historischen Steinbrücke und dem denkmalbedingten Mehraufwand und ein Leistungsverzeichnis für den Bau des Radweges erstellt. Für die Sanierung (einschl. denkmalbedingter Mehraufwand) der historischen Steinbrücke sind Kosten i.H.v. 305.809,12 EUR brutto notwendig. Für den Bau des Radweges sind Kosten i.H.v. 354.004,83 EUR brutto erforderlich.

 Damit musste für dieses Vorhaben ein Antrag an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Ländliche Entwicklung  und Vermessung - SG Förderung gestellt werden, um eine Genehmigung für die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel zu erhalten. Die Genehmigung seitens des Landratsamt Erzgebirgskreis wurde im März 2020 erteilt.

 Zeitgleich wurde ein Antrag an das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen in Dresden für die Bereitstellung von Fördermitteln gestellt.

ZV „Muldentalradweg“