Karlsoute / Karlova stezka
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ZV "Muldentalradweg"

ZV "Muldentalradweg"

ZV "Muldentalradweg"

Anbindung der Stadt Eibenstock an den Radweg entlang der B 283

22.12.2021

Mit dem Vorhaben "Anbindung der Stadt Eibenstock an den Radweg entlang der B 283" plante der Zweckverband "Muldentalradweg" eine Anbindung der Stadt Eibenstock an den „Mulderadweg“ im Bereich Gerstenberg/Bergbaulehrpfad Eibenstock. Ein Teilstück der ehemaligen Eisenbahntrasse, über die der obere Bahnhof Eibenstocks einst mit dm unteren Bahnhof (jetzt Staubereich Talsperre Eibenstock) verbunden war, wurde mit einer Länge von ca. 1km zu einem Radweg ausgebaut.

Mit dem Bau und der Beschilderung wurde das in der Region bestehende System an Zubringern zum „Mulderadweg“ weiter vervollständigt. Es wird damit ein Lückenschluss zwischen dem „Mulderadweg“ und dem Radfernweg „Euregio Egrensis“ vollzogen. Darüber hinaus wird künftig über den Zubringer auch die in der Sächsischen Radverkehrskonzeption beinhaltete Regionale Hauptradroute II-09 „Rödelbach-Bürsten-Route“ (ehemals „Mittelgebirge-Silberstraße“/(Eibenstock - Wilkau-Haßlau) geführt. Weiterhin erfolgt eine Anbindung der Stadt Eibenstock an die „Talsperrenrunde Eibenstock“ und  die „Auersbergrunde“, beides Nebenrouten der „Karlsroute“, die 2019 in die Sächsische Radverkehrskonzeption des Freistaat Sachsen (II-52) aufgenommen wurde. 

Getrennt vom motorisierten Verkehr werden die Radfahrer jetzt in diesem Abschnitt sicher auf einem separaten Radweg geführt. Auf diese Weise wird auch der Vogtlandkreis (über Schönheide, Morgenröthe-Rautenkranz bzw. über Gemeinde Steinberg) sowie der Landkreis Zwickau (über Crinitzberg und Kirchberg) mit an die Region Westerzgebirge angeschlossen. 

Zur Finanzierung des Vorhabens hatte der Zweckverband „Muldentalradweg“ am 19.08.2019 einen Bewilligungsbescheid aus dem LEADER-Programm-RL-LEADER/2014 vom Regionalmanagement der LEADER-Region Westerzgebirge erhalten. Der Fördersatz betrug 80% der förderfähigen Ausgaben. 

Unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden die förderfähigen Ausgaben deutlich unterschritten. Der Durchführungszeitraum endet zum 30.03.2022 und damit erfolgt die Verwendungsnachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber.